Zusammengefasst: Wenn du ein eigenes Einkommen erzielst, musst du – unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge – eine Steuererklärung abgeben. Darüber hinaus kann das Finanzamt unabhängig von deiner Situation explizit eine Steuererklärung anfordern. Die Steuererklärung muss in der Regel innerhalb der ersten sieben Monate des Folgejahres eingereicht werden.
Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung abgeben (dies ist sinnvoll, wenn beispielsweise Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartet werden). Verpflichtend ist dies jedoch, wenn du selbstständig tätig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Zudem musst du eine Steuererklärung abgeben, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehst. Wenn du verheiratet bist, kann die Steuerklasse deines Ehepartners dich ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.
Deine Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Wenn du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf das Ende des Februars des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.
Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind in erster Linie die Werbungskosten. Alle mit deinem Beruf zusammenhängenden Ausgaben können hier angegeben werden, z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Fortbildungskosten.
Zusätzlich können unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben abgesetzt werden. Das Finanzamt akzeptiert üblicherweise unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Kosten für das Erststudium.
Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, z.B. im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast senken.
Schließlich können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).
Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr auffinden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Wenn du selbstständig tätig bist, musst du möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über den Steuerberater).

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Bitcoin und andere Kryptowährungen musst du grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz versteuern.